13
März 2020
Kategorien:
Folgende Regelungen und Angebote gelten nach der heutigen Information des Schulministeriums:
Für die Sekundarstufe I:
Für die Abiturienten:
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 erhalten die Möglichkeit, ihre korrigierten Vorabiturklausuren und Noten der sonstigen Mitarbeit nach Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer in der Schule zu erhalten.
Erreichbarkeit der Schule:
Die Schulleitung und das Sekretariat sind ab dem 16.03.2020 bis zu den Osterferien von 7.30 bis 13.15 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen folgen ab dem 16.03.2020.
Erstellt am 13.03.2020 - Rubrik >