Der Grundsatz „Eine Gemeinschaft sein“ konkret: Das Angebot des Schulpsychologischen Dienstes im Bistum Essen
Damit Lernen und Schule gelingen, braucht es nicht nur guten Unterricht, sondern auch einen achtsamen Blick auf die seelische Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten. Deshalb arbeiten die Schulen im Bistum Essen zusätzlich zum Schulpsychologischen Dienst der Kommunen mit einem eigenen Schulpsychologischen Dienst des Bistums zusammen. Das Team besteht aus zwei ausgebildeten und erfahrenen Psychologinnen.
Der Schulpsychologische Dienst unterstützt unsere Schule dabei, gut mit schwierigen Situationen umzugehen – zum Beispiel bei Lern- und Leistungsproblemen, Ängsten, Verhaltensauffälligkeiten, seelischen Belastungen oder in Krisensituationen. Schulpsycholog:innen bringen dafür ihr fachliches Wissen über Lernen, Entwicklung, Verhalten und psychische Gesundheit ein.
Wie hilft die Schulpsychologie konkret?
Der Schulpsychologische Dienst des Bistums Essen arbeitet vor allem mit der Schulleitung, den Beratungslehrkräften und den schulischen Beratungsteams zusammen. Diese werden durch Beratung, Fortbildungen und Supervision gestärkt, damit sie Schüler:innen, Studierenden und Familien noch besser unterstützen können.
Wenn es Hinweise auf eine stärkere seelische Belastung gibt oder externe Hilfe sinnvoll ist, helfen die Schulpsycholog:innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten dabei, passende Unterstützungsangebote zu finden – zum Beispiel bei Beratungsstellen oder Therapeut:innen.
Wichtig für Eltern, Erziehungsberechtigte und Schüler:innen/Studierende:
Der Schulpsychologische Dienst ist kein offenes Beratungsangebot, das man direkt kontaktieren kann. Wenn Sie oder Ihr Kind in schulischen Belangen Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Schule (z. B. Klassenleitung, Beratungslehrkraft oder Schulleitung). Diese prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und wie der Schulpsychologische Dienst einbezogen werden kann.
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Der Schutz der persönlichen Daten und der vertrauliche Umgang mit sensiblen Themen haben höchste Priorität.
Im Falle einer Selbst- und Fremdgefährdung gilt, dass Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, genauso wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungsteams, von der Schweigepflicht entbunden sind und angemessene Schritte einleiten.
So trägt die Schulpsychologie dazu bei, dass unsere Schule ein Ort bleibt, an dem Lernen, Entwicklung und Wohlbefinden gut miteinander verbunden sind.