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Oberstufe

Begleitetes Lernen

Auf dem Weg zum Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife stehen die Schülerinnen und Schüler vor einer Reihe von persönlichen Entscheidungen. Die individuelle Schullaufbahn muss geplant und organisiert werden, wobei eine Vielzahl von Bedingungen und Verpflichtungen zu beachten sind. Das gelingt durch eine intensive Begleitung und Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern schon ab der Klasse 9.

Der Oberstufenkoordinator sorgt dabei für den verlässlichen organisatorischen Rahmen und setzt in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung neue Konzepte und Schwerpunkte in der Oberstufe um. Das geschieht im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt), die den jeweiligen gesetzlichen Rahmen absteckt. Diese sichert eine verbindliche Grundbildung und die allgemeine Anerkennung des Abiturs. Der Oberstufenkoordinator führt die Schülerinnen und Schüler, sowie die Eltern in diese gesetzlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Informationsabenden ein, die zeitlich so auf die gymnasiale Oberstufen verteilt sind, dass die individuell anstehenden Planungsentscheidungen sinnvoll vorbereitet werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Beratung der Schülerinnen und Schülern gelegt, die durch den Wechsel von einer anderen Schule oder auch durch die Unterbrechung ihrer Schullaufbahn durch einen Aufenthalt im Ausland einer besonderen Begleitung bedürfen,so dass eine Kontinuität der Schullaufbahn gewährleistet werden kann. Gemeinsam mit dem Oberstufenkoordinator unterstützen die Jahrgangsstufenbegleiter die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg in die Eigenständigkeit. Sie informieren, beraten und überprüfen zu den persönlichen Laufbahnwahlen und zu den Fächer- und Klausurbelegungen und stimmen auf diese Weise die persönlichen Laufbahnwünsche mit den gesetzlichen Vorschriften und den gegebenen schulischen Möglichkeiten ab. Sie achten darauf, dass die etwas kompliziert anmutenden und zum Teil variierenden Belegungsverpflichtungen eingehalten werden und kümmern sich auch um die Belange, für die in der Sekundarstufe I die Klassenlehrerinnen und -lehrer verantwortlich waren: persönliche Fragestellungen, Versäumnisse, Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren und Planung der Studienfahrt.

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